Aktion Seitenabstand für Radfahrer

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Liebe Autofahrer. Wir müssen mal reden! Bei den letzen Touren ist mir aufgefallen, dass wir dringend mal ein paar Dinge klarstellen müssen. Es geht um unser gemeinsames Verhalten auf der Straße. Die Radler und Leser dieser Seite würden sich freuen, wenn Ihr das lest und wir eine gemeinsame Lösung finden könnten.

Aktion Seitenabstand – Gib uns 1,5 Meter beim Überholvorgang

Die Zweirad-Saison hat begonnen. Das dürfte inzwischen auch den meisten Autofahrern aufgefallen sein. Leider passieren dabei immer wieder schwere Unfälle, bei denen die Radfahrer deutlich schlechter wegkommen. Das wollen wir hier bei kettentour.de natürlich vermeiden und dem auch mit diesem Beitrag entgegenwirken.

In den letzten Tagen war ich selbst wieder verstärkt auf den Landstraßen der Region unterwegs und es kam, fast wie gewohnt, wieder zu zahlreichen gefährlichen Situationen. Mal ganz abgesehen von den Autofahrern, die meine Geschwindigkeit nicht einschätzen können und sich Vorfahrt erzwingen, geht es mir um die Autofahrer, die sich einen feuchten Kehricht um den Seitenabstand scheren.

Nur selten sind die Landstraßen so frei, wie in diesem Beispiel.

Liebe Autofahrer. Hier mal die virtuelle Backpfeife:

Es steht eindeutig im §5 Absatz 4 der STVO:

„Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.  Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden.  Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.“

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm gibt hier 1,5 Meter Seitenabstand vor!

Natürlich ist nicht jedes Auto gleich groß und jede Straße gleich breit. Viele Autofahrer kennen die Abmessungen des eigenen Fahrzeuges auch nicht. Doch es sind keine 1,5 Meter Platz zwischen uns, wenn meine Radjacke am Seitenspiegel streift!

Sicher, Ihr wollt nicht auf die Gegenspur ausweichen. Auch wollt Ihr nicht abbremsen. Energiesparen wird ja auch Autofahrern schon seit Jahren als Ultimativfähigkeit antrainiert. Ihr wollt auf der Spur bleiben und Ihr denkt, dass ein Fahrrad nur 50cm breit ist. Das ist leider so falsch. Wir fahren, so wir denn mangels Radweg auf der Straße fahren müssen, 20cm bis 40cm vom Seitenrand entfernt. Dazu kommt die Lenkerbreite. Im Falle meines Crossbikes 66cm. Ergo weitere 33cm. Dazu kommen Spurkorrekturen beim Fahren. Wir brauchen selbst von der Straße gut 80 bis 110cm um sicher unterwegs zu sein! Mal abgesehen davon, wäre uns ein standardisierter Radweg an vielen Stellen auch lieber.

Wie der STVO-Paragraph eindeutig vorschreibt, ist ein Überholvorgang nur durchzuführen, wenn niemand behindert oder gefährdet wird. Wenn es, beispielsweise durch Gegenverkehr, Straßenzustand oder Fahrzeuggröße nicht möglich ist, den Überholvorgang bequem und sicher für alle durchzuführen, DANN überholt auch nicht.

Als Radfahrer auf der Straße merken wir schon, wenn ein Auto hinter uns ist und nicht überholen kann. Wir suchen dann immer die nächstmögliche Gelegenheit, um Euch diesen zu ermöglichen. Radfahrer fahren auch vorausschauend. Jedenfalls die meisten.

Wenn ein Radler auf der Straße unterwegs ist, traut er es sich auch zu oder er hat einfach keine andere Möglichkeit. Ein Blick zur Seite könnte Euch, liebe Autofahrer, schnell aufzeigen, ob ein Radweg vorhanden ist. Und wenn ein Radfahrer (meist Radsportler) auf der Straße unterwegs ist, obwohl ein Radweg und damit auch eine Radwegebenutzungspflicht existiert, hat das meistens auch Gründe. Vielleicht ist der Radweg für ihn nicht fahrbar durch Beschädigung oder man hat schlichtweg die Zufahrt zum Radweg verpasst. Oft sind Radwege auch wirklich schlecht gebaut, enden im Nirvana vor irgendeinem Graben an der Grenze des Gemeindebereiches und es geht nicht weiter ohne Cyclocross-Einlage oder man findet die nächste Auffahrt nicht oder kam durch die Verkehrslage nicht auf die andere Seite, wenn er mal wieder linksseitig ist (passiert mir oft auf Rügen) oder der Radfahrer sucht bereits nach der nächsten Gelegenheit, auf den Radweg zu gelangen. Man kann ja das Rad nun schlecht auch über Leitplanken und Gräben heben. Letztlich ist flüssiger Verkehr besser als Verkehr, der auf Grund eines stehenden Radfahrers am Straßenrand stark abgebremst wird.

Ihr seht, schon hier gibt es viele Denkanstöße.

Und was soll bitte die Huperei hinter Fahrradfahrern?
Als Radfahrer und besonders auf der Straße fährt man (90% aller machen das so) schon sehr konzentriert um nicht zu sagen, extrem konzentriert. Man muss die Verkehrssituation genauso einschätzen, wie Ihr als Autofahrer. Man muss dabei nicht selten für andere Mitdenken und sich nebenbei noch betätigen um den Vortrieb zu halten.

Wisst Ihr als Autofahrer eigentlich, was Ihr mit dem Druck auf die Hupe anrichtet? Die STVO-konforme Nutzung der Hupe dürft Ihr selbst nochmal heraussuchen. Sie ist nur im Falle einer Gefährdungslage zu verwenden. Wenn ein Radfahrer vor Euch fährt, ist es keine Gefährdungslage sondern nur normaler Verkehr! Die Gefährdungslage schafft Ihr nur durch die Huperei. Ich erschrecke mich ständig selbst, wenn wieder ein Tiefflieger von hinten meint, ich wäre anzuhupen. Damit verbunden sind, und das wisst Ihr auch, wenn Ihr erschreckt werdet, Muskelzuckungen, die im Falle von Radfahrern zu spontanen und danach folgenden korrigierenden Lenkmanövern führen. Erschreckt doch mal einen Kellner im Restaurant. Auch der wird Schwierigkeiten haben, die Teller zu halten oder ihn direkt fallen lassen. Ihr hupt doch den langsamen Traktor mit Hänger vor Euch auch nicht an. Ist er mehr Verkehrsteilnehmer als ein Radfahrer? Auch hier gilt die STVO und damit das Gleichheitsgesetz. Na ja. Eine Erklärung hätte ich ja, warum Trekkerfahrer eher weniger ausgehupt werden. Sie könnten die Maschine kurz mal stoppen, den ganzen Verkehr anhalten und aussteigen. Und so ein Bauer kann garantiert ganz gut, wenn er losgelassen… Bei Radlern eher schwierig.

Wie reagieren nun Radfahrer um das Problem zu lösen?

Wir Radfahrer wissen auch, dass die Verkehrssituation vielerorts nicht optimal ist. Wir wissen, dass die Kommunen nicht genug Mittel haben um Radwege fahrbar zu halten oder gar welche zu erstellen. Wir wissen, dass Radspuren auf der Straße auch nicht optimal sein können.

Radfahrer verhalten sich hier recht unterschiedlich, um das Problem zu lösen.

Die ältere Generation beispielsweise, vermeidet die Straßen und fährt wenn möglich auf dem Fußweg. Es ist einfach sicherer, schafft aber weitere Konflikte mit Fußgängern, Hundegassi-Führern und anderen Radlern. Zudem ist es auch verboten. Andere vermeiden das Fahrrad gleich ganz. Frei nach dem Motto: Es ist mir zu gefährlich geworden. Dabei wäre das Rad für viele ältere Menschen durchaus aus gesundheitlichen Aspekten ein sinnvolles Fortbewegungsmittel. Das ist längst und mehrfach bewiesen worden.

Andere Radfahrer versuchen mit Sicherheitswesten, Radjacken in Warnfarbe oder Seitenwimpeln den Seitenabstand zu erzwingen. Das sind aber eher keine Abstandshalter sondern eher Abstandswarner. Leider nicht für jedes Rad geeignet, sprillig verarbeitet und in der Summe eher ein Tropfen auf den heißen Stein. Der ADFC hat bereits 2010 eine Information zu Seitenabständen für Autofahrer herausgegeben. Hier nochmal zum Download für alle hinterlegt.

Einige Radler sind dazu übergegangen, die kleinen Sport-/Actionkameras am Rad laufen zu haben. Die kann man, wie bei russischen DashCam-Videos, im Schleifenmodus einstellen und so konstant einen bestimmten Zeitraum aufnehmen. Kommt es zu gefährlichen Situationen, können diese als Beweismittel und auch als Anzeigemittel verwendet werden. Ich kenne selbst einige, die Huper und Ellenbogenschleifer direkt nach der Fahrt via Online-Formular anzeigen und den entsprechenden Videoabschnitt der Polizei zur Verfügung stellen. Der Bundesgerichtshof hat Hupen und Bedrängen anderer Verkehrsteilnehmer schon vor Jahrzehnten als als Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs eingestuft. Übrigens gilt das auch in dem Fall, dass dabei niemand verletzt wurde. Das ist keine OWi sondern ein Straftatsbestand.

Doch das ist längst nicht alles. Weiter im Teil 2 in der grauen Box.

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