Reifenplatzer am Rad – Kommune zahlt*

Ein platter Reifen kommt leider manchmal vor. Das ist leider so, denn unsere Straßen und Wege sind nicht immer so, wie man sie gerne hätte. Wurzeldurchbrüche und Äste oder gar Glas auf den Wegen setzen den Reifen solange zu, bis einer von beiden nachgibt. Meist ist es der Schlauch. Wir sagen Dir, wie Du nicht auf dem Reifenschaden sitzen bleibst.

Plattfuß am Fahrrad – Wann zahlt die Kommune?

Im Testbericht zur SKS Airgun CO2-Luftpumpe hatte ich es ja bereits erwähnt. Ein Reifenschaden war der Grund, das Gerät mal in der Praxis zu testen. Nun kam es zu diesem Reifenschaden auf einem Radweg zwischen zwei Gemeinden im Landkreis und mal wieder ärgerte es mich, die nächsten 8 Euro – in Form eines neuen Schlauches – unter die Decke legen zu müssen. Selbstverständlich könnte man die Schläuche auf flicken. Aber ganz ehrlich: Ein Rennradfahrer macht das nicht. Bei 9,5 Bar auf den 23er Ultremos und gelegentlichen schnellen Ab-Fahrten, lege ich mein Leben bestimmt nicht in die Hände eines selbstgeklebten Flickens. Die Schläuche werden trotzdem geflickt, verrichten dann aber an einem sportlichen Stadtrad den Dienst oder werden beim Laufradsatz für den Rollentrainer verwendet. Wegwerfen ist ja auch Verschwendung.

Da es auf diesem besagtem Radweg zahlreiche Wurzeldurchbrüche, Split und Scherben gibt und so ein Schaden bei mir schon zum zweitem mal in diesem Jahr aufgetreten ist, war der Ärger entsprechend groß. Schließlich kostet ein ordentlicher Schlauch zwischen 6 und 8 Euro und wenn die Decke etwas abbekommen hat, wird es richtig teuer.

Also mal ganz schlau nachgedacht. Der Radweg zwischen zwei Gemeinden ist ein öffentlicher Weg und für Radfahrer neben der Bundestraße benutzungspflichtig. Ergo gehört er jemanden. Nur wem? Das bekommt man heraus, wenn man die nächstliegende Gemeinde mal anklingelt oder sich über eine Suchmaschine seiner Wahl die zuständige Straßenmeisterrei anzeigen lässt. Die wissen es ganz genau, wer bis zu welcher Stelle dann zuständig ist und im Schadensfalle haben die auch entsprechende Formulare oder gar einen modernen Email-Kontakt.

Dann muss man schriftlich eine Schadenersatzanzeige stellen. Idealerweise fügt man ein Bild von der betreffenden Stelle und vom Schaden hinzu. Die Schadensanzeige sollte den genauen Hergang, Straßen- bzw. Wegezustand und natürlich auch die Höhe des Schadens enthalten. Ebenso sollte man mit der Forderung gleich seine Bankdaten hinterlegen. Gesagt, getan. Ich stellte den Antrag schriftlich und fügte die Bilder bei und forderte von dem zuständigen Versicherungsträger der zuständigen Gemeinde einen Schlauch und eine Ultremo-Decke. 40,- Euro Schaden in der Summe. Die Decke hatte auch einen Riss abbekommen.

Circa 10 Tage nach dem Schadensersatzantrag erhielt ich per Post die Mitteilung, dass der Schadensantrag geprüft wurde und an die zuständige Versicherung weitergeleitet wurde. Weitere vier Wochen später waren 38,60€ auf meinem Konto. Geht doch!

Die Rechtslage ist recht einfach. Radwege neben Bundesstraßen sind öffentlich und gehören meist dem Kreis oder größeren Gemeinden. Diese Gemeinden sind auch für die Reinigung und für den Winterdienst auf diesen Wegen zuständig.   Zudem gibt es bei dieser Bauart neben einer Straße eine Radwegebenutzungspflicht in der StVZO und dieser muss entsprechend auch benutzbar sein. Auch mit Rennrädern. Die Gemeinden können diese Pflicht nicht außer Kraft setzen. Theoretisch müssten die Gemeinden / die beauftragten Straßenmeistereien die Wege nach jedem Sturm kontrollieren und gegebenenfalls abfegen lassen. Und wer streut muss es ebenfalls wieder alles wegfegen. Die Kassen sind klamm und das Personal unterbesetzt. Also wird es leider nicht gemacht.

Für die Instanthaltung ist allerdings die jeweilige Straßenmeisterei zuständig. Die Frage ist im Grunde nur, was für den Schaden die Ursache war. Scherben, Äste und Streugut (Split) gehen auf die Gemeinde. Wurzeldurchbrüche  gehen auf die Straßenmeisterei.  Unklar ist jetzt im Prinzip immer, was genau die Ursache war, doch bei der verhältnismäßig geringen Schadenshöhe geht das meistens auf dem kurzem Dienstweg.

Man sollte sich den defekten Schlauch und ggf. die Decke aufheben und erst nach der Regulierung entsorgen. Möglicherweise möchte die Versicherung die Sachen gegen Kostenerstattung zugeschickt haben.

Es lohnt sich also, sich am Abend der Panne oder am nächsten Tag mal die zuständigen Eigentümer der Radwege ausfindig zu machen und den Schaden einzureichen. Ich habe es nunmehr schon bei zwei Gemeinden so praktiziert und jedesmal entsprechend positiv den Schaden ersetzt bekommen.

Neue Schläuche hat der Freundliche Händler um die Ecke auch nicht für lau herumliegen.

Ich wünsche an dieser Stelle trotzdem einen pannenfreien Sommer.

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