Neue Bußgelder zum Schutz für Radfahrer? Es wird teuer!

Jetzt ist es amtlich. Der neue Bußgeldkatalog wurde gerade verabschiedet und könnte gelegentlich ein kleines Loch in das Budget reißen und das nicht nur für notorische Raser und Falschparker. Was uns als Radfahrer blühen kann, erfahrt Ihr in diesem Artikel.

Bußgeldkatalog 2021 & alle Strafen für Radfahrer

Der neue Bußgeldkatalog ist da und besonders Rasern und Falschparkern geht es verstärkt an das Geld. Im Grunde haben sich de Gebühren bei Geschwindigkeitsverstößen fast verdoppelt. Wer innerorts zu schnell ist, wird dies dann an den üblichen Punkten auch recht schnell merken. Autofahrer sind und bleiben natürlich die Melkkuh der Nation. Einfacher kann man das Staatssäckel schließlich nicht füllen. Ziemlich gut ist es nunmehr, dass LKW’s beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit fahren müssen um sich explizit um den rechten Toten Winkel kümmern zu können. 

Allerdings: Beste und wichtigste Änderung in unseren Augen ist das Bußgeld für Falschparker auf Radschutzstreifen (siehe Teaserbild). Das ist gefährlich und nervig, wenn dort permanent „nur mal kurz“ gestanden wird und man dann doch als Radfahrer auf die Fahrbahn ausweichen muss. Ich habe mal einfach gestern am Abend nur mal vor meiner zweiten Haustür geschaut.

Das Ergebnis: 

Die Kennzeichen habe ich mal unkenntlich gemacht. Ihr seht, das nervt wirklich und da bin ich dann doch mit der Gesetzgebung konform. Wenn auch eher selten, denn…

Wir werden ja sehen, wo im nächsten Frühjahr die Benzinpreise stehen und wie viele sich die Fahrt durch die Stadt zum Einkauf oder zur Arbeit nicht mehr leisten können oder wollen und dann auf das Rad umsteigen werden/müssen. Es wird wohl deutlich voller werden auf den Radwegen und Schutzstreifen. Die Ordnungsämter und Polizeistreifen werden dann mit Sicherheit verstärkt ein Auge auf den steigenden Radverkehr werfen. Und wenn man bei den Autofahrern weniger bekommt, wird man sich neue Opfer suchen müssen. Letztlich sind Bußgelder in jeder Kommune kalkulierte Einnahmen, die auch kommen müssen. Wo kämen wir denn hin, wenn alles mal richtig funktionieren würde und sich alle an Regeln halten würden? Deshalb haben wir hier an dieser Stelle auch mal fast alle Bußgelder für Radfahrer zusammengesammelt. Also, das wird nich‘ billich.

Bußgelder für Radfahrer

  • In der Dunkelheit ohne Licht unterwegs – 10 – 25 Euro (Ermessensspielraum) . Gerade jetzt, wenn es kurz nach 18:00 Uhr schon dunkel ist, sollte man sich wirklich mal um das eigene Licht kümmern. Den Ordnungshütern ist es eigentlich ziemlich egal, ob die Beleuchtung Batteriebetrieben, USB-aufgeladen oder sonstwas ist. Selbst eine EU-Zulassung ist völlig egal. Hauptsache es leuchtet! Nur das Rücklicht darf in Deutschland nicht blinken. Da ich selbst oft auch mit dem Auto unterwegs bin muss ich wirklich sagen: Kümmert Euch um euer Licht! Kommt es durch die defekte Beleuchtung am Rad zu einem Unfall, sind 35 Euro fällig. 

 

  • Stöpsel im Ohr und laute Musik? 15,-€ – Jeder hat heute seine Stöpsel im Ohr. Eine Geißel unserer modernen Gesellschaft und jeder will auf dem Weg von A nach B möglichst durch die Lieblingsmusik entspannen oder abgelenkt werden. Aber genau das ist der Punkt. Abgelenkt. Man hat quasi nur noch die Augen für Orientierung und Einschätzung des Verkehrs. Man hört keine anderen Fahrzeuge oder Geräusche. Schallert dem Beamten bei einer Kontrolle schon der Sound entgegen, obwohl die Stöpsel noch in den Ohren des Radlers stecken, können hier 15 Euro aufgerufen werden.

 

  • Falscher Radweg – 15,-€ – Ja, wir haben eine Radwegebenutzungspflicht (jedenfalls wenn zumutbar). Und jeden Morgen, wenn ich meine Kids zur Schule brachte, kam mir ein Typ mit Trekkingrad entgegen, dem es völlig Wurscht war, dass er dem Verkehr entgegenfuhr. Jeden Morgen hab ich ihn angebrüllt, dass er auf der anderen Seite zu fahren hätte und selbst die Kids machten mit. Er war unbelehrbar. Bis zu jenem Tag, als ihm ein entgegenkommendes Rad nicht mehr auswich…. 

 

  • Unangepasst zu schnell mit Gefährdung – 1 Punkt und bis zu 35 Euro – (strittig). Ja, es gibt sie, die Fahrradrambos in den Städten und wenn man andere Verkehrsteilnehmer / Fußgänger durch rücksichtsloses Verhalten gefährdet, sind ein Punkt in Flensburg und 35 Euro vielleicht wirklich legitim. Ich kann auch nicht bei schönstem Sonnenschein um 16:00 Uhr  auf der Sundpromenade versuchen, den aktuellen Strava-Rekord für das Segment zu brechen. 

 

  • Rotlichtverstoß nach 1 Sekunde – 1 Punkt und ab 100 Euro . (strittig) Oh ja. Noch schnell durchhuschen. Das ist aber sehr strittig in unseren Augen. Fußgängerampeln haben nur zwei Farben. Zack ist rot und man kennt die Laufzeit von Grün ja nicht und nach einem beherztem Tritt in die Pedale ist die Sekunde schneller vorbei als der Bremsweg des Rades an der Ampel lang wäre.  Man kann oftmals gar nicht rechtzeitig vor der Ampel zum stehen kommen. Kommt hier noch eine sichtbare Gefährdung (Bremsmanöver eines Autos) oder gar eine Sachbeschädigung hinzu, sind bis zu 180 Euronen fällig. Bei mehrfachen Delikten dieser Art kann man durchaus auch seinen Führerschein für eine Weile verlieren. 

 

  • Handy am Ohr – 55 Euro Gesprächsgebühr Tendenz steigend. Was für Autofahrer gilt, trifft auch für Radfahrer zu. Handy am Ohr oder in der Hand wird teuer. Selbst wenn man es zur Navigation nutzt, wenn man in einer fremden Stadt unterwegs ist. Mal abgesehen davon, dass ich mein neues 13er nicht auf dem Rad in die Hand nehmen würde, schon aus Angst es würde fallen, sieht man das dann doch sehr oft und vielfach auch bei Kids und Jugendlichen. Gefährdet man jemanden durch diese Unaufmerksamkeit, werden 75 Euro fällig und kommt es zu einem Unfall kostet das Handy (exklusive Reparatur) mal eben 100 Euro an die Stadtkasse. 

 

  • Alkohol über 1,6 Promille – Strafanzeige, 3 Punkte und MPU – Ja, es gibt auch diese Mitbürger, die sternhagelvoll das Fahrrad bemühen. Das das Straffrei ausgeht, ist ein Trugschluss und selbst ein Fahrverbot für Fahrräder (welch Ironie) kann ausgesprochen werden. 

 

  • Bahnübergänge bei geschlossener Schranke – 350 € – Aua, das wird teuer und das ist auch gut so, in meinen Augen. Oft sieht man es, dass Fußgänger und Radfahrer bei geschlossener Schranke noch über den Übergang huschen. Das sehe ich sehr oft und jedes mal wünsche ich mir, dass ich nicht Ersthelfer sein muss, der die Person von der Lok wischen muss und dass der Zug noch weit genug weg ist. 

Übrigens: Wenn man noch keinen Führerschein besitzt und die bepunkteten Delikte als Radfahrer erfüllt, wird automatisch ein Punktekonto in Flensburg eröffnet. Das ist vielleicht für die jüngeren Leser des Magazins interessant. Also eventuell bei der Führerscheinanmeldung nicht wundern, wenn die Behörde mal sagt: „Du musst noch warten.“

Übrigens II : Auch wenn es nur an wenigen Orten möglich ist, die innerorts festgelegte Höchstgeschwindigkeit von 50km/h auf dem Rad zu erreichen (Gefälle etc.) gilt diese aber auch für Radfahrer. 35 Euronen sind hier mindestens fällig, wenn eine Streife das sieht.  

Hoffen wir mal, dass Ihr nicht soviel zahlen müsst und natürlich an die Regeln haltet. 

Eingebüßte Grüße

//O.F. 

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